ImpfEN/IMPFstoffe allgemein

Impfstoffeinsatz ist Gentechnikeinsatz!

Kein Recht auf körperliche Unversehrtheit durch Impfstoffeinsatz!
Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird eingeschränkt (vgl. §21 Infektionsschutzgesetz, IfSG vom 1.1.2001).

Impfstoff – ein Chemikaliencocktail? Wie kann er dann gesundheitsfördernd sein?
Der Bioverband Naturland klärte seine Mitglieder über die Zusammensetzung von Impfstoffen auf (Fax vom 19.10.2009). Einige der darin enthaltenen Informationen wurden u.a. dem „Handbuch der Schutzimpfungen in der Tiermedizin“ von Anton Mayr u.a., 1984, S.186, entnommen.
Nach Dr. M. Kiper entwickelten Herr Prof. A. Mayr u.a. einen Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus und Pocken bzw. Gasbrand. Nach Beendigung der Tierversuchsphase wurde 1985 im Rahmen der Entwicklung von Impfstoffen dieser Kombinationsimpfstoff an 205 Menschen, die freiwillig und gegen Bezahlung an der Versuchsreihe teilnahmen, ausprobiert. Bei der Entwicklung dieses Kombinationsimpfstoffes handelte es sich lt. Dr. M. Kiper um einen Bundeswehrauftrag, den Prof. Dr. A. Mayr am 5.7.1980 vom BMVg (Bundesministerium der Verteidigung) erhalten hatte. (vgl. M. Kiper/J. Streich: Biologische Waffen: Die geplanten Seuchen, 1991, S.70f.)

Zur Verharmlosung werden die in Impfstoffen enthaltenen Chemikalien als „pharmazeutische Hilfstoffe“ deklariert!
Die in Impfstoffen enthaltenen Chemikalien (s. Impfstoff – ein Chemikaliencocktail?) werden u.a. als „pharmazeutische Hilfsstoffe“ bezeichnet. Viele von ihnen sind auf den Beipackzetteln nicht aufgeführt. Sie unterliegen nicht den Grundlagen der Gesetzgebung der Arzneimittel und müssen nicht toxikologisch (also auf ihre giftige Wirkung hin) untersucht werden.
Prof. Dr. med. Fritz Eichholtz (Pharmakologe und Toxikologe) prägte jedoch bereits 1956 den Begriff „toxische Gesamtsituation“. Die Wirkung bzw. die Giftigkeit der Chemikalien addiert und/oder potenziert sich, wenn mehrere Chemikalien, selbst in geringster Dosis, vorhanden sind. Bsp.: Wenn 4 Chemikalien vorhanden sind, können diese die 256-fache giftige Wirkung haben. Folglich dürfte dann jeweils nur 1/256 der eingesetzten Chemikalie vorhanden sein (vgl. Dr. med. Norbert Fritscher (Biobauer aus Österreich): Die Wahrheit über „Blaue Zungen“ in: Land, Technik, Leute, 02/09, S. 34f)
In Impfstoffen sind aber weit aus mehr als 4 Chemikalien, auch wenn nur in geringster Dosis, vorhanden!

Nerven- und Depotgift „Aluminiumhydroxid“: in fast allen Impfstoffen, wird auf Beipackzetteln deklariert

„Thiomersal“ (Quecksilberverbindung) als Konservierungsmittel in Impfstoffen, wird auf Beipackzetteln deklariert

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