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TBC – Bekämpfungspflicht in Bayern

Ein Feldzug gegen Tiere und bäuerliche Landwirtschaft

  • Unzuverlässige Tests mit einer Fehlerquote von 20 bis 40 Prozent
  • Massenhafte Tötung gesunder Tiere aufgrund falsch-positiver Testergebnisse. Und selbst wenn ein Rind korrekt positiv getestet wurde, bedeutet das nicht, dass es einen aktiven Erreger in sich trägt. Es bedeutet nur, dass das Immunsystem der Tiere sich schon einmal mit dem Erreger auseinandergesetzt hat.
  • Tötung z.T. hochträchtiger Kühe mit ihren ungeborenen Kälbern
  • Wochenlange Betriebssperren trotz unzuverlässiger Tests
  • Wochenlange Betriebssperren obwohl pasteurisierte Milch null Gesundheitsrisiko birgt
  • Landwirte und ihre Familien sind enormen existentiellen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Familien wurden verpflichtet, sich ebenfalls auf TBC testen zu lassen. Die Befunde geben die Behörden nicht heraus.
  • Infektionsgefahr durch TBC-Tests – reihenweise wurden Tierbestände in einem Stall mit einer einzigen Nadel das Tuberkulin unter die Haut gespritzt. So öffnet man der Verbreitung anderer Tierkrankheiten Tür und Tor. Das Landratsamt Oberallgäu hat einem Tierhalter schriftlich die Verwendung einer sterilen Nadel pro Tier in seinem Betrieb untersagt.

Untersuchungspflicht auf TBC

Im Oberallgäu verordnete das Landratsamt ab November 2012 eine Untersuchungspflicht der Rinder auf TBC. Diese Untersuchungen dehnte man auf das gesamte Allgäu und den bayerischen Voralpenraum aus.

Seuchengefahr?

Die Behörden, allen voran das Landratsamt Oberallgäu, das bayerische Staatsministerium und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMELV) begründete das Vorgehen mit der Behauptung, dass ein akutes Seuchengeschehen mit Gefahrenpotential für Mensch und Tier vorliege. Der Verbraucherschutz müsse eingehalten werden.

Amtlich festgestellte TBC-Fälle in Deutschland

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
12 23 23 11 5 24 46

Friedrich-Loeffler-Institut, Tiergesundheits-Jahresberichtbericht 2013, s. 123 ff

Aber war wirklich Gefahr im Verzug? Im Nachhinein ist festzustellen, dass im vermeintlichen Seuchenjahr nur 0,03 Prozent der Rinderhaltungs-Betriebe in Deutschland einen positiven TBC-Nachweis verzeichneten. Damit lag man 2013 weit unterhalb des EWG-Richtwerts von 0,1 Prozent, ab dem Deutschland nicht mehr als TBC-frei eingestuft wäre. Gerade einmal 46 der 158.915 Höfe war TBC-positiv. In 2012 waren diese Werte noch niedriger.

Das Ergebnis im Oberallgäu: 27.199 Rinder wurden untersucht, 536 Rinder wurden getötet, bei nur zwei Tieren wurde der Tuberkuloseerreger M. caprae festgestellt. Eine infektiöse (offene) Tuberkulose wurde bei keinem Tier festgestellt. Das bedeutet: Nur 0,0073 Prozent der Rinder im Oberallgäu sind mit dem Erreger infiziert, kein einziges davon ist infektiös und damit eine Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier. Nahezu alle Tiere, genau 99,6 Prozent der Tiere wurden getötet, obwohl sie gesund waren.

Auffällig: 2007 und 2009 hatte man flächendeckend im Allgäu tuberkulinisiert. Nun findet man im Vergleich zu damals im Oberallgäu mehr infizierte Tiere als anderswo.

Verbrauchergefahr?

Gerade einmal 15 Sekunden muss Milch pasteurisiert werden, damit alle Keime, auch mögliche Tuberkulosekeime abgetötet sind. Molkereien und Landwirte praktizieren dies seit Jahrzehnten. Selbst bei Rohmilchhartkäse kommt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereits am 10. September 2012 zu dem Ergebnis: „Das BfR hält das Risiko einer Infektion des Menschen durch den Verzehr von Rohmilchhartkäse, der möglicherweise aus mit Tuberkulosebakterien kontaminierter Milch hergestellt ist, für sehr gering.“

„Keine finanziellen Nachteile“

Seit September 2013 erhielten Tierhalter im Oberallgäu teilweise Entschädigungen für Schäden nach Bestands-, Milchsperren und Tötungen. Ein Durchschnittsbetrieb im Oberallgäu mit 32 Milchkühen und 210.000 Kilogramm Milch Jahresleistung bezieht 37,44 Cent netto Milchgeld. Folgende finanziellen Belastungen kamen auf den Betrieb zu: 56 Tage Sperre bedeutet Milchgeldverlust von rund 13.202 Euro brutto. Die maximale Erstattung durch den Milchförderfonds, der mit Bauerngeld finanziert wird, beträgt 80 Prozent vom Netto, also 9.531,20 Euro; die Differenz zu Lasten des Tierhalters: 3.670,80 Euro. Hinzu kommen die Tierverluste, deren Entschädigung durch die Tierseuchenkasse meist unter dem gemeinen Wert liegt und wiederum mit Bauerngeld bezahlt wird. Weiterhin entstehen dem Betrieb noch erhebliche Kosten für die Stalldesinfektion und die Entsorgung von Grünfutter und Gülle, die nicht entschädigt werden.

Mai 2013: Akteneinsicht im Bundesministerium

Die von der IggT beauftragte Kanzlei Schneider & Collegen führte im Mai 2013 eine Akteneinsicht im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) durch.

Anhand des vorliegenden Schriftverkehrs aus der Akteneinsicht und weiterer Unterlagen aus dem Staatsministerium ist davon auszugehen, dass

  1. ein akutes TBC-Seuchengeschehen zu keiner Zeit existiert hat und existiert.
  2. mit untauglichen und unzulässigen Testmethoden gesunde Nutztiere als TBC-positiv bzw. fragwürdig eingestuft und in Folge getötet wurden.
  3. rechtliche Vorgaben bzgl. der Nachuntersuchungen und der Feststellung eines TBC-Ausbruchs nicht eingehalten wurden und somit die offiziellen Darstellungen inkorrekt sind.
  4. den Behörden von Beginn der Bekämpfungsmaßnahme an bekannt war, dass ein Risiko für Verbraucher – wenn überhaupt – „sehr gering“ ist.

Juristischer Erfolg

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Urteil vom 10. Juli 2013 festgestellt, dass die Aberkennung des Status “amtlich anerkannt tuberkulosefrei” durch das Landratsamt Oberallgäu rechtswidrig war. In seinen rechtlichen Ausführungen hat das Gericht festgehalten, dass die angeordneten Tötungen von Rindern sowie die ausgesprochene Milchsperre rechtswidrig waren.