Erfolge der IggT
Blauzungen Impfzwang
Mai 2008 bis Dezember 2009
Landwirten, die sich weigerten ihre Tiere impfen zu lassen, drohten die Behörden mit Zwangsgeldern. Die Zwangsgeldbescheide wurden fast ausnahmslos von den Verwaltungsgerichten für rechtswidrig erklärt und zurückgezogen. Bereits eingezogene Zwangsgelder wurden von den Landratsämtern zuzüglich Zinsen und entstandener Kosten zurückerstattet. Auch Bußgeldverfahren gegen Tierhalter wurden eingestellt. Auf zahlreichen Veranstaltungen informierten wir die Öffentlichkeit über die negativen Aspekte der Impfpraxis. In Mitgliederbriefen wurde die Rechtslage erläutert, Handlungsempfehlungen formuliert, Rechercheergebnisse und Erfahrungsberichte weitergegeben.
TBC-Untersuchungspflicht
Durch massiven Protest der betroffenen Bauern wurde die geplante flächendeckende Zwangsuntersuchung auf Rindertuberkulose in Bayern deutlich eingeschränkt. In Oberbayern besteht aktuell keine Untersuchungspflicht. Allgemeinverfügungen und Einzelbescheide wurden aufgehoben oder von den Behörden zurückgenommen. Dank des Widerspruchs einzelner Mitgliedshöfe und anwaltlicher Unterstützung konnte erreicht werden, dass bei der Untersuchung eines Tierbestands auf Rindertuberkulose im Oberallgäu für jedes Tier eine sterile Kanüle zu verwenden ist. In Mitgliederbriefen informierten wir laufend über die aktuelle Sachlage und neue Entwicklungen mit entsprechenden Handlungsempfehlungen.
BVD Sanierungsprogramm
Seit 2011 muss jedes Kalb auf den BVD-Virus (Bovines Virus Diarrhoe-Virus) untersucht werden. In der Regel geschieht dies mittels einer Ohrstanze, die beim Stechen der Ohrmarken anfällt. In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Schneider & Collegen und dem Labor Dr. Staber & Kollegen in München haben wir einen Untersuchungsauftrag und –vertrag für den Tierhalter erarbeitet. Darin spiegeln sich die Interessen der betroffenen Tierhalter u.a. bzgl. des Datenschutzes und der Vernichtung der Proben wieder.
Im Rahmen eines Musterprozesses konnte eine behördliche Tötungsanordnung erfolgreich abgewiesen werden. Dabei war ein zunächst positiv auf den BVD-Virus (Bovines Virus Diarrhoe-Virus) getestetes Kalb bei einer zweiten Untersuchung als virusfrei befundet worden. Das Tier war lediglich vorübergehend infiziert. Da der zweite Test nach Ablauf der vorgeschriebenen 60 Tage erfolgte, ordnete das zuständige Landratsamt dennoch die Tötung des gesunden Kalbes an. Das Verwaltungsgericht München hat mit Urteil vom 12.06.2013 (Az. M 18 K 12.1071) festgestellt, dass die Anordnung des Landratsamtes rechtswidrig war. Das Tierschutzgesetz verbiete die grundlose Tötung eines gesunden Tieres. Maßgeblich sei der negative Befund, nicht gesetzliche Fristen.